In den Nachrichten liest man aktuell immer wieder von grossen Kündigungswellen. Doch was tun, wenn man selbst betroffen ist?
In solchen Fällen lohnt sich ein Blick auf das Thema Massenentlassung. Denn wenn viele Mitarbeitende gleichzeitig gehen müssen, gelten besondere gesetzliche Regeln, und du hast unter Umständen mehr Rechte als bei einer normalen Kündigung.
Wann spricht man von einer Massenentlassung?
Laut Gesetz (OR Art. 335d) liegt eine Massenentlassung vor, wenn:
- eine bestimmte Anzahl Kündigungen innerhalb von 30 Tagen ausgesprochen wird
- die Gründe nicht persönlich, sondern betriebsbedingt (z. B. wirtschaftlich) sind
- folgende Mindestanzahl an Mitarbeitenden betroffen ist:
Anzahl Beschäftigte im Betrieb | Massenentlassung ab |
21–99 Mitarbeitende | 10 Kündigungen |
100–299 Mitarbeitende | 10 % der Belegschaft |
300+ Mitarbeitende | 30 Kündigungen |
Auch befristete Verträge, die frühzeitig beendet werden, zählen dazu.
Was muss der Arbeitgeber tun?
Wenn es sich um eine Massenentlassung handelt, muss der Arbeitgeber:
- Die Mitarbeitenden oder ihre Vertretung informieren und ihnen die Möglichkeit geben, Vorschläge zu machen
- Das kantonale Arbeitsamt informieren
- Eine Frist einhalten: Die Kündigungen werden frühestens 30 Tage nach der Meldung wirksam
- Einen Sozialplan verhandeln, wenn es über 250 Mitarbeitende sind und mindestens 30 gekündigt werden
Wird das nicht eingehalten, kann die Kündigung missbräuchlich sein und du hast Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu zwei Monatslöhnen.
Was kann ich tun, wenn ich betroffen bin?
Nachfragen: Wurde das gesetzliche Verfahren eingehalten?
- Gab es eine Information und Möglichkeit zur Mitsprache?
- Wurde das Arbeitsamt informiert?
Sozialplan: Habe ich Anspruch auf Unterstützung?
In grösseren Betrieben (250+ Mitarbeitende) muss bei Massenentlassungen ein Sozialplan verhandelt werden, wenn innerhalb von 30 Tagen mindestens 30 Mitarbeitende entlassen wurden. Darin geregelt sein können z. B.:
- Abfindungen
- Unterstützung bei Weiterbildung oder Jobsuche
- Verlängerte Kündigungsfrist oder Freistellung
Frag beim Arbeitgeber oder der Mitarbeitendenvertretung nach, ob ein Sozialplan vorgesehen ist.
Rechtlich prüfen lassen
Wenn du unsicher bist:
- Lass die Kündigung juristisch prüfen
- Hol dir Unterstützung z. B. bei einer Gewerkschaft, einer kantonalen Arbeitsrechtsberatung, einer Rechtsberatung (evtl. hast du eine Rechtschutzversicherung)
Wichtig: Du musst eine missbräuchliche Kündigung innerhalb von 180 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses anfechten.
Was ist sonst noch zu tun?
- Melde dich so früh wie möglich beim RAV, das ist wichtig fürs Arbeitslosengeld
- Fordere dein Arbeitszeugnis ein
- Starte deine Stellensuche aktiv und nutze falls vorhanden Angebote wie Coaching oder Outplacement
Quellen:
- Schweizerisches Obligationenrecht, Art. 335d–336a
- Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG, Art. 29)
- BGE 4A_531/2021